Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit Art 5 Abs 3 OECD-MA auseinander, der klarlegt, dass nur ein mehr als 12 Monate dauerndes Bauprojekt im Ausland als Betriebsstätte zu qualifizieren ist und somit der Ertragssteuerpflicht im Tätigkeitsstaat unterliegt. Bendlinger überlegt nun , unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenrechnung mehrerer Bauvorhaben bei der Fristbemessung erfolgen darf, wobei er sowohl die Rechtsansichten in Österreich und Deutschland darstellt als auch ein einschlägiges Urteil des BFH analysiert.