Zusammenfassung: Die Anrechnung einer in Griechenland unrechtmäßig einbehaltenen Abzugsteuer auf die österreichische Einkommensteuer ist nicht zulässig; es kann nur die Rückerstattung der Abzugsteuer geltend gemacht werden.
BMF 08.03.2004, EAS 2424
Rechtsgrundlagen: DBA Griechenland