Zusammenfassung: Das BMF erläutert, ob für die Gewinnausschüttung einer österreichischen Gmbh, an der eine deutsche GmbH & CoKG Unternehmensanteile besitzt, der ermäßigte Kapitalertragsteuertarif des Art 10 DBA Deutschland zugrundezulegen ist.
BMF 13.02.2004, EAS 2419