Das BMF prüft, unter welchen Voraussetzungen die Gewinnausschüttungen einer Kanalinselgesellschaft an einen in Österreich ansässigen Stauerpflichtigen dem österreichischen Steuerregime unterliegen.
VwGH 10.12.1997, 93/13/0185
Stichworte: BMF 29.12.2003, EAS 2395