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EDV-Dienstleistungen eines deutschen Subauftragnehmers

SteuerrechtBMFSWI 2004, 96 Heft 2 v. 1.2.2004

Zusammenfassung: Die Entgeltleistungen, die eine in Österreich ansässige GmbH für EDV-Dienstleistungen an einen deutschen Subauftragnehmer entrichtet, sind nicht in Österreich zu besteuern.

BMF 21.11.2003, EAS 2374

Rechtsgrundlagen: § 99 EstG; art 7 DBA-Deutschland; art 14 DBA-Deutschland; art 23 DBA-Deutschland

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