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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen Offen gelegte Treuhandschafsbeteiligung an einer österreichischen GmbH

SteuerrechtBMFSWI 2004, 52 Heft 2 v. 1.2.2004

Zusammenfassung: Auch Beteiligungen, die im Rahmen eines Treuhandverhältnisses gehalten werden, sind als "unmittelbare Beteiligung" der treugebenden Gesellschaft zu qualifizieren, sodass der österreichische Kapitalertragssteuersatz für Gewinnausschüttungen auf 5 % herabzusetzen ist.

BMF 09.12.2003, EAS 2387

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