Art 5 Abs 8 6. MWSt-RL
Der EuGH prüft anlässlich des Verkaufs eines Bekleidungsgeschäfts an einen Parfümeriebesitzer, ob die in Art 5 Abs 8 der 6. MWSt-RL normierte Nichtbesteuerung von Vermögensübertragungen voraussetzt, dass der Käufer die Geschäftstätigkeit des Verkäufers fortführt.