Zusammenfassung: Für Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH an die beteiligte österreichische Privatstiftung ist in Österreich Körperschaftssteuer in voller Höhe zu entrichten, sofern Deutschland sein Quellenbesteuerungsrecht gemäß Art 3 lit e DBA-Deutschland auf 5 % eingrenzt. Für Erlöse aus dem Beteiligungsverkauf ist gemäß § 22 Abs 3 KStG Zwischensteuer in der Höhe von 12,5 % zu bezahlen.