Zusammenfassung: Der BMF prüft, ob ein deutsches Filmproduktionsunternehmen durch die Anmietung eines Produktionsbüros zur Organisation der Dreharbeiten für eine 13-teilige Fernsehserie in Österreich eine Betriebsstätte in Österreich begründet und behandelt die Frage, ob die Schauspieler wie auch Angestellte eines deutschen Arbeitskräfteverleihunternehmens der österreichischen Lohnsteuerpflicht unterliegen.