Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zur Frage, ob die Dienstnehmererfindungsvergütung samt der dabei angefallenen Zinsen, die ein deutscher Dienstnehmer nach langjährigen Rechtsstreitigkeiten mit dem deutschen Arbeitgeber nach der Wohnsitzverlegung nach Österreich erhält, dem österreichischen Steuerregime unterliegt.
BMF 20.04.2004, EAS 2446