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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen Verlegung des Arbeitsplatzes nach Mauritius

SteuerrechtBMFSWI 2004, 584 - 585 Heft 12 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob bei der Verlegung der Arbeitsstelle des Konsulenten eines liechtensteinischen Unternehmens nach Mauritius die Bestimmungen der Zweitwohnsitzverordnung oder der Doppelbesteuerungsverordnung zugrundezulegen sind.

BMF 20.04.2004, EAS 2450

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