Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob bei der Verlegung der Arbeitsstelle des Konsulenten eines liechtensteinischen Unternehmens nach Mauritius die Bestimmungen der Zweitwohnsitzverordnung oder der Doppelbesteuerungsverordnung zugrundezulegen sind.
BMF 20.04.2004, EAS 2450