Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass § 94a EStG, der die Besteuerung abfließender Dividenden an - in Ermangelung einer inländischen Betriebsstätte - beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften normiert, mit den europäischen Grundfreiheiten nicht in Einklang steht.