Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Fall einer Erblasserin, die in Italien ihren Lebensmittelpunkt hatte, und mit dem Erbübergang von italienischem Liegenschaftsbesitz und Aktien und Anleihen, die im Depot einer italienischen Bank lagen. Das BMF hielt in dem Fall fest, daß es zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, diese gemäß § 48 BAO durch Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung zu entlasten.