Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit Zahlungsströmen einer deutschen Kapitalgesellschaft, die ihre Softwareprodukte über die Schweiz und Österreich in Osteuropa und im Nahen Osten vertrieben hat. Das BMF prüfte, ob diesen Lizenzgebührencharakter iSd Art 12 OECD-MA zukommen konnte.
BMF 01.03.2002, EAS 1998