Art 2 6.MwSt-RL; Art 28 6.MwSt-RL
Der EuGH setzte sich in der Entscheidung C-169/00 Kommission gegen Finnland mit der Frage auseinander, ob die Befreiung von der Mehrwertsteuer für die Lieferung von Kunstwerken durch den Urheber oder Vermittler oder die Einfuhr derartiger Gegenstände mit der 6.MwSt-RL vereinbar ist