Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit der Erbschaftssteuerpflicht des Erbanfalls, bei der eine deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Wien ihre Liegenschaften und ihr Kapitalvermögen testamentarisch einer gemeinnützigen Stiftung vermachte.
BMF 03.04.2002, EAS 2018