Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit der Freistellung von der Besteuerung nach DBA Österreich Deutschland. Im Fall wurde ein österreichischer Dienstnehmer, der bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt war, für 15 Monate auf eine Baustelle nach Rumänien entsandt.
BMF 03.04.2002, EAS 2009