§ 98 Z 2 EStG
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Körperschaftssteuerpflicht einer österreichischen GmbH, die eine gewerberechtliche Ruhensmeldung in Österreich abgab, da sie ausschließlich im Baltikum tätig war.
BMF 03.04.2002, EAS 2012; VwGH 20.10.1982, 81/13/0083