Zusammenfassung: Blasina geht in seinem Beitrag auf die Auslegung des Begriffs "Unmittelbarkeit" im internationalen Schachtelprivileg des § 10 Abs 2 KStG und bei der KESt-Befreiung iSv § 94a EStG ein. Er hält fest, daß diese gemeinschaftskonform auszulegen sind.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 KStG; § 94a EStG; Art 30 EG; Art 58 Abs 3 EG