Zusammenfassung: Der EuGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Abgabenerleichterungen durch gemeinwirtschaftliche Kostentragung gerechtfertigt sind. Im konkreten Fall wurden Abgaben untersucht, die in Frankreich auf den Direktkauf von Arzneimittel erhoben wurden.
EuGH 22.11.2001 Rs. C 53/00 (Ferring SA)