Das BMF hielt fest, daß mangels einer sondergesetzlichen Regelung thesaurierte Gewinne in einer maltesischen Gesellschaft dem Einkommen eines in Österreich lebenden Gesellschafter nicht zugerechnet werden kann.
BMF 09.01.2002, EAS 1980; VwGH 10.12.1997, 93/13/0185; VwGH 22.03.1995, 93/13/0076