Zusammenfassung: Das BMF hat festgehalten, daß es im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis unerheblich ist, ob eine Sportmoderatorin unter den Künstler-Begriff des Art 17 OECD-MA subsumierbar ist.
BMF 11.02.2002, EAS 1997
Rechtsgrundlagen: Art 17 OECD-MA