§ 99 Abs 1 Z 1 EStG; § 100 Abs 2 zweiter Satz EStG
Im Verfahren setzte sich der VwGH mit der Frage des Kostenersatzes für ausländische Gastvortragende und des Steuerabzugs gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 i. V. m. Abs. 2 EStG 1988 auseinander. Urtz führt in seiner Urteilsanmerkung dazu kritisch an, daß der VwGH bereits ähnlich 1997 entschieden hat.