Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit Fragen des Wohnsitzes nach § 26 Abs 1 BAO und der Bedeutung des Begriffs "Innehabens".
BMF 03.12.2001, EAS 1963
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 BAO
Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit Fragen des Wohnsitzes nach § 26 Abs 1 BAO und der Bedeutung des Begriffs "Innehabens".
BMF 03.12.2001, EAS 1963
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 BAO