Art 1 DBA-Deutschland; Art 16 DBA-Deutschland; § 22 Z 2 EStG 1988; § 98 Z 4 EStG 1988; § 70 Abs 2 Z 2 EStG 1988
In der Entscheidung beschäftigte sich der VwGH mit der Einleitung eines Verständigungsverfahrens. Darin hielt er fest, daß keine Vorschrift besteht, die es gebieten würde, die Abgabenfestsetzung oder bei Bedarf die Heranziehung zur Haftung erst nach Abschluss eines beantragten Verständigungsverfahrens vorzunehmen.