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Begriff der genehmigten Geschäftsvorgänge" nach dem DBA Indien

SteuerrechtBMFSWI 2002, 5 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Der BMF befaßte sich mit der Auslegung des Begriff der "genehmigten Geschäftsvorgänge" iSd Art 11 Abs 3 DBA-Indien.

BMF 26.11.2001, EAS 1961

Rechtsgrundlagen: Art 11 Abs 3 lit b DBA-Indien

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