Derr EuGH beschäftigt sich im Verfahren mit der Frage, ob die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Lieferung einer Prämie (Sachprämie), die anläßlich der Vermittlung eines Neukunden gewährt wurde. Der EuGH setzte hier mit der Entscheidung seine Rechtsprechungslinie bei tauschähnlichen Umsätzen fort.