Zusammenfassung: Der BMF beschäftigte sich mit dem Antrag eines Dienstnehmers auf Entlastung von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Dieser war für eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft in Prag tätig, war aber in den USA ansässig.
BMF 06.12.2001, EAS 1957