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Erfindervergütung aus Deutschland

SteuerrechtBMFSWI 2002, 4 - 5 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Der BMF beschäftigt sich mit dem Problem eines nachträglichen Arbeitslohnes bei einem in Österreich ansässigen Erfinder, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber in Deutschland eine Erfindungsprämie bekommt.

BMF 26.11.2001, EAS 1960

Rechtsgrundlagen: Art 9 DBA-Deutschland

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