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Ortskräfte des Bayrischen Rundfunks in Wien

SteuerrechtBMFSWI 2002, 570 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Das BMF ging auf die Besteuerung einer Dienstnehmerin ein, die im ARD-Studio in Wien tätig war.

BMF 05.11.2002, EAS 2138

Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA Deutschland; § 81 EStG

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