Zusammenfassung: Das BMF ging auf die Besteuerung einer Dienstnehmerin ein, die im ARD-Studio in Wien tätig war.
BMF 05.11.2002, EAS 2138
Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA Deutschland; § 81 EStG
Zusammenfassung: Das BMF ging auf die Besteuerung einer Dienstnehmerin ein, die im ARD-Studio in Wien tätig war.
BMF 05.11.2002, EAS 2138
Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA Deutschland; § 81 EStG