Art 234 EG; Art 59 EG
Der EuGH setzte sich im Urteil Danner mit der Frage auseinander, ob die Bezahlung von Beiträgen zu einer freiwilligen Altersversicherung an eine Versicherung, die in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig war, zum Zweck der Einkommensbesteuerung abzugsfähig ist.