Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit der Überlassung der Bildrechte eines Sportlers an eine Vermarktungs-GmbH im Hinblick auf § 28 Abs 1 Z 3 EStG auseinander.
BMF 01.10.2002, EAS 2115
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 3 EStG
Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit der Überlassung der Bildrechte eines Sportlers an eine Vermarktungs-GmbH im Hinblick auf § 28 Abs 1 Z 3 EStG auseinander.
BMF 01.10.2002, EAS 2115
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 3 EStG