Zusammenfassung: Hahn geht auf die Europarechtskonformität der Wegzugsbesteuerung ein. Er geht dabei auf den Vorlagebeschluß des französischen Conseil d Etat ein und beleuchtet die Hintergründe wie z.B. die Regelung des Art 167 CGI.
Rechtsgrundlagen: Art 167 CGI; Art 8a EGV