Zusammenfassung: Der EuGH hielt im Urteil Marks & Spencer vom 11.7.2002 fest, daß es keinen rückwirkenden Ausschluss der Rückerstattung gemeinschaftswidrig erhobener Abgaben geben kann.
EuGH 11.07.2002 Rs. C 62/00 (Marks & Spencer plc)
Zusammenfassung: Der EuGH hielt im Urteil Marks & Spencer vom 11.7.2002 fest, daß es keinen rückwirkenden Ausschluss der Rückerstattung gemeinschaftswidrig erhobener Abgaben geben kann.
EuGH 11.07.2002 Rs. C 62/00 (Marks & Spencer plc)