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Italienische Sozialversicherungspensionen

SteuerrechtBMFSWI 2001, 199 Heft 5 v. 1.5.2001

Zusammenfassung: Das Besteuerungsrecht für Pensionsbezüge und Pensionsnachzahlungen einer italienischen Sozialversicherungsanstalt ist ausschließlich Österreich zugeteilt.

Rechtsgrundlagen: Art 18 DBA Italien

Stichworte: BMF, 02.04.2001, EAS 1822

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