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Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland

SteuerrechtBMFSWI 2001, 195 - 196 Heft 5 v. 1.5.2001

Zusammenfassung: Das BMF beschreibt den Anwendungsbereich und die Zielsetzung der Verlustvortragsverordnung.

Rechtsgrundlagen: § 48 BAO; VO, BGBl II Nr 97/2001

Stichworte: BMF, 19.02.2001, ES 1770

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