Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Bestimmung des Beendigungszeitpunkts einer Bautätigkeit Stellung und beschreibt die Qualifikationsmerkmale einer Montagebetriebstätte.
Rechtsgrundlagen: Rz 2186 EStR 2000; Rz 2187 EStR 2000; Rz 2188 EStR 2000
Stichworte: BMF, 28.12.2000, EAS 1773