Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Verlegung der Geschäftsleitung einer Schweizer Kapitalgesellschaft, die die Mehrheitsanteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft hält, nach Deutschland eine neue Zweijahresfrist iSd § 94a Abs 1 Z 4 EStG in Gang setzt. Weiters weist das BMF auf die gebotene Befreiung der Gewinnausschüttungen der österreichischen Kapitalgesellschaft von der Kapitalertragsteuerpflicht hin.