Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Honorarleistungen eines deutschen Konsulenten, der für ein österreichisches Unternehmen Beratungsleistungen erbringt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 Z 5 estg
Stichworte: BMF, 08.02.2001, ES 1790