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Progressionsvorbehalt bei deutscher Antragsveranlagung

SteuerrechtBMFSWI 2001, 151 Heft 4 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Bemessung des Progressionsvorbehalts im Fall einer deutschen Antragsveranlagung Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 50 Satz 4 Nr 2 dESTG; § 32b Abs 1 Nr 3 dEStG; Art 23 A OECD-MA

Stichworte: BMF, 05.02.2001, EAS 1798

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