Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zur Frage, ob die Ausführung einer Internet-Heimarbeit in Österreich für ein US-Unternehmen als Begründung einer inländischen Betriebstätte zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 1 DBA-USA
Stichworte: BMF, 05.12.2000, EAS 1763