Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob ein Baumeister aus Liechtenstein im Zuge der Überwachung eines Bauprojekts in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 2 lit g DBA-Liechtenstein; § 29 BAO; Art 5 Abs 1 DBA Liechtenstein