Zusammenfassung: Das BMF vertritt die Ansicht dass deutschen Gesellschaftern einer österreichischen Personengesellschaft bei der Veranlagung in griechische Staatsanleihen oder Brasilien-Krediten die Inanspruchnahme der Begünstigungen aus dem DBA-Griechenland und dem DBA-Brasilien verwehrt ist.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO