Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf Art 10 OECD-MA, der die Besteuerung von Auslandsdividenden normiert, Personengesellschaften aber von der Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes bzw der Schachtelbegünstigung ausschließt. Aigner prüft nun, welcher Bedeutungsgehalt der Wortfolge "jedoch keine Personengesellschaft" zugeordnet werden kann.