Zusammenfassung: Der Schweizer Konsulent eines österreichischen Unternehmens, dessen Vergütungsleistungen der österreichischen Abzugsbesteuerung unterworfen wurden, kann bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung die Rückzahlung der Steuer beantragen.
Rechtsgrundlagen: § 99 EStG; DBA Österreich-Schweiz