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Verlängerte Gastlektorentätigkeit in Italien

SteuerrechtBMFSWI 2001, 74 Heft 2 v. 1.2.2001

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge eines Gastlektor in Italien infolge der Verlängerung der Lektorentätigkeit und der damit verbundenen Überschreitung der Zweijahresfrist Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 19 DBA Italien; Art 20 DBA-Italien

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