Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Offizierspension eines russischen Offiziers nach dessen Wohnsitzverlegung nach Österreich Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 18 DBA DBA-UdSSR; Art 11 Abs 2 DBA-UdSSR
Stichworte: BMF, 17.08.2000, EAS 1711