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Ruhegehälter eines russischen Offiziers

SteuerrechtBMFSWI 2001, 50 Heft 2 v. 1.2.2001

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Offizierspension eines russischen Offiziers nach dessen Wohnsitzverlegung nach Österreich Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 18 DBA DBA-UdSSR; Art 11 Abs 2 DBA-UdSSR

Stichworte: BMF, 17.08.2000, EAS 1711

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