Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Gewinnausschüttung einer tschechischen GmbH an eine österreichische Personengesellschaft mit einem Beteiligten in Deutschland Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Gewinnausschüttung einer tschechischen GmbH an eine österreichische Personengesellschaft mit einem Beteiligten in Deutschland Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO