Zusammenfassung: Die deutsche GmbH trifft keine Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug bezüglich der Vergütungsleistungen des in Österreich tätigen Außendienstmitarbeiters; die GmbH muss aber den Dienstgeberbeitrag zum FLAG abführen.
Stichworte: BMF, 17.10.2000, EAS 1739