Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Gehälter eines österreichischen Mitarbeiters, der auf Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen der österreichischen und deutschen Konzerngesellschaft in Deutschland tätig wird, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 5 DBA Deutschland; Art 9 Abs 2 DBA Deutschland